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Berufliche Bildung
für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Nach Abschluss der allgemeinen Schulpflicht können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung besuchen.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung können ihre berufliche Schulpflicht in der Berufsschulstufe des Förderzentrums für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllen.
Während der Phase der Berufsorientierung unterstützen verschiedene Maßnahmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf.
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung bieten fachlichen und allgemeinbildenden Unterricht in
Fachklassen für anerkannte Ausbildungsberufe
gemäß § 4 BBiG und § 25 HwO und
für besonders geregelte Ausbildungsberufe für Behinderte
gemäß § 66 BBiG und § 42m HwO sowie in Klassen zur beruflichen Vorbereitung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unter dem Aspekt der individuellen Förderung an.
Hier finden Sie Informationen zu den Klassen zur beruflichen Vorbereitung!
Hier finden Sie Informationen zu den Fachklassen für besonders geregelte Ausbildungsberufe!
Maßnahme Übergang Förderschule - Beruf (ÜFSB)
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung
Die Maßnahme Übergang Förderschule-Beruf (ÜFSB) eröffnet, Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wesentliche Kennzeichen sind die Begleitung der Jugendlichen durch den Integrationsfachdienst und die Reha-Beraterinnen und -Berater der Agentur für Arbeit sowie die enge Kooperation aller am Übergang beteiligten Personen und Institutionen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Maßnahme!
Maßnahme "Berufsorientierte Einstiegsqualifizierung inklusiv" (BoEi)
Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen
Die Maßnahme "Berufsorientierte Einstiegsqualifizierung inklusiv" (BoEi) löst die Maßnahme "Berufsorientierung inklusiv" (BOi) ab.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
StRin (FS) Barbara Gascher (extern)
E-Mail:
barbara.gascher
@isb.bayern.de
Leitfaden für inklusiven Unterricht an beruflichen Schulen
Der Leitfaden stellt grundlegende Möglichkeiten inklusiver Beschulung an beruflichen Schulen dar und illustriert dies mit Beispielen aus der Praxis des Schulversuchs "Inklusive berufliche Bildung in Bayern".
anzeigen
Sonderpädagogische Förderung in der beruflichen Vorbereitung und Ausbildung
Die Handreichung zeigt den beteiligten Lehrkräften und Kooperationspartnern Wege auf, dem Auftrag der individuellen Förderung an beruflichen Schulen gerecht zu werden.
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Berufsorientierungsordner für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
Mit diesen Materialien zum Download kann ein individueller Berufsorientierungsordner für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammengestellt werden. Er ist insbesondere auch für den Einsatz im inklusiven Unterricht geeignet.
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