LAS > Qualitätsagentur > Evaluation > Externe Evaluation

Startseite

Externe Evaluation

Erklärvideo zum Thema Schulentwicklung

Nach einer Pilotphase beginnend mit dem Schuljahr 2003/04 wurde die externe Evaluation von Schulen in Bayern zum Schuljahr 2005/06 als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung flächendeckend eingeführt. Durch die Aufnahme in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen am 1. August 2008 ist sie für staatliche Schulen verbindlich vorgeschrieben (vgl. BayEUG Art. 113c). Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird sie empfohlen.

Im Schuljahr 2018/2019 wurde die externe Evaluation ausgesetzt und hinsichtlich nachfolgender Aspekte überarbeitet:

  • Aktualisierung des Bayerischen Qualitätstableaus und stärkere Berücksichtigung bildungspolitisch relevanter Themen (Digitalisierung, Heterogenität, Ganztag);
  • Stärkerer Fokus auf Schul- und Unterrichtsentwicklung;
  • Erhöhung des schulpraktischen Nutzens, u.a. durch verbesserten Schulartbezug und stärkere Einbindung der Schulen in den Evaluationsprozess;
  • Verschlankung des Verfahrens, z. B. durch Wegfall des Schulportfolios;
  • Bessere Unterstützung der Schulen im Anschluss an die Evaluation.

Mit der Wiederaufnahme der externen Evaluation im Schuljahr 2019/20 wurde das neue Konzept pilotiert. Die Ergebnisse der Pilotierung wurden dem StMUK berichtet.

Die externe Evaluation wird nach neuem Konzept und gemäß gesetzlichem Auftrag seit Schuljahr 2022/23 wieder in allen Schularten durchgeführt. Bei den Grundschulen besteht aktuell eine Freiwilligkeit.

Wenn im Rahmen der externen Evaluation die Eignung einer Schule festgestellt worden ist, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den MODUS-Status zuerkennen.
Mehr Informationen